Mietrecht
Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die umfassende Beratung und Betreuung in allen Belangen des Miet- und Pachtrechts sowie damit oftmals im Zusammenhang stehender Fragen, insbesondere des Nachbarrechts und des Maklerrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei unter anderem die Ausarbeitung, Prüfung und Verhandlung von
- Gewerbe- und Wohnraummietverträgen sowie sich während der Mietlaufzeit ergebender Nachträge
- Pachtverträgen
- Betriebskostenabrechnungen
- Maklerverträgen
Daneben vertreten und beraten wir Vermieter und Mieter von gewerblichen Objekten und Wohnungen, z.B. im Zusammenhang mit
- Kündigungen
- Mieterhöhungen
- Mietminderungen
- Mängeln an der Mietsache, Renovierung und Schönheitsreparaturen
- der Durchsetzung und Rückerlangung von Mietsicherheiten / Kautionsabrechnungen
- der Abrechnung und Umlage von Nebenkosten
- der Durchsetzung von rückständigen Mieten
- der Geltendmachung und Abwehr von Maklerprovisionen
- sonstigen Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten
Unsere Tätigkeit umfasst dabei auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Räumungsklagen bzw. deren Abwehr für den Mieter sowie die Durchsetzung der Ansprüche wegen Schadensersatz und ausstehender Mietzahlungen.