Mietrecht

Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die umfassende Beratung und Betreuung in allen Belangen des Miet- und Pachtrechts sowie damit oftmals im Zusammenhang stehender Fragen, insbesondere des Nachbarrechts und des Maklerrechts. 

Unsere Tätigkeit umfasst dabei unter anderem die Ausarbeitung, Prüfung und Verhandlung von

  • Gewerbe- und Wohnraummietverträgen sowie sich während der Mietlaufzeit ergebender Nachträge
  • Pachtverträgen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Maklerverträgen

 

Daneben vertreten und beraten wir Vermieter und Mieter von gewerblichen Objekten und Wohnungen, z.B. im Zusammenhang mit

  • Kündigungen
  • Mieterhöhungen
  • Mietminderungen
  • Mängeln an der Mietsache, Renovierung und Schönheitsreparaturen
  • der Durchsetzung und Rückerlangung  von Mietsicherheiten / Kautionsabrechnungen
  • der Abrechnung und Umlage von Nebenkosten
  • der Durchsetzung von rückständigen Mieten
  • der Geltendmachung und Abwehr von Maklerprovisionen
  • sonstigen Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten

Unsere Tätigkeit umfasst dabei auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Räumungsklagen bzw. deren Abwehr für den Mieter sowie die Durchsetzung der Ansprüche wegen Schadensersatz und ausstehender Mietzahlungen.