Arbeitsrecht / Human Resources

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtsvertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Vorrangig erstrecken sich unsere arbeitsrechtlichen Tätigkeiten auf die nachfolgenden Bereiche:

  • Prüfung, Erstellung und Änderung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Vorbereitung und Gestaltung von Kündigungen
  • Führen von Abfindungsverhandlungen
  • Aushandeln eines Aufhebungsvertrages bzw. Abwicklungsvertrages
  • Gestaltung, Abwehr und Verteidigung von Abmahnungen
  • Abwehr von und Verteidigung gegen Kündigungen
  • Geltendmachung von mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen zusammenhängen Ansprüchen, wie etwa ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Karenzentschädigungen etc.
  • Arbeits- und Dienstzeugnisse


Unsere Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten erstreckt sich dabei insbesondere auf individuelle Kündigungsschutzverfahren, Auseinandersetzungen in den Bereichen Vergütung, Abwehr von und Verteidigung gegen Abmahnungen, Erteilung und / oder Berichtigung von und Verteidigung von Dienst- und Arbeitszeugnissen sowie sonstigen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, vorwiegend im Bereich des Individualarbeitsrechts.

Wir vertreten dabei gleichermaßen Arbeitgeber / Unternehmen, wie auch den einzelnen Arbeitnehmer. Dadurch ist uns ein erschöpfendes Verständnis beider Parteien möglich, wodurch eine nachhaltige und umfassende Prozessvertretung gewährleistet wird.