Arbeitsrecht / Human Resources
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtsvertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Vorrangig erstrecken sich unsere arbeitsrechtlichen Tätigkeiten auf die nachfolgenden Bereiche:
- Prüfung, Erstellung und Änderung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
- Vorbereitung und Gestaltung von Kündigungen
- Führen von Abfindungsverhandlungen
- Aushandeln eines Aufhebungsvertrages bzw. Abwicklungsvertrages
- Gestaltung, Abwehr und Verteidigung von Abmahnungen
- Abwehr von und Verteidigung gegen Kündigungen
- Geltendmachung von mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen zusammenhängen Ansprüchen, wie etwa ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Karenzentschädigungen etc.
- Arbeits- und Dienstzeugnisse
Unsere Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten erstreckt sich dabei insbesondere auf individuelle Kündigungsschutzverfahren, Auseinandersetzungen in den Bereichen Vergütung, Abwehr von und Verteidigung gegen Abmahnungen, Erteilung und / oder Berichtigung von und Verteidigung von Dienst- und Arbeitszeugnissen sowie sonstigen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, vorwiegend im Bereich des Individualarbeitsrechts.
Wir vertreten dabei gleichermaßen Arbeitgeber / Unternehmen, wie auch den einzelnen Arbeitnehmer. Dadurch ist uns ein erschöpfendes Verständnis beider Parteien möglich, wodurch eine nachhaltige und umfassende Prozessvertretung gewährleistet wird.