Immobilienrecht

Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Krappmann bildet seit Beginn an die umfassende Beratung und Betreuung in Fragen „rund um die Immobilie“. Das Immobilienrecht umfasst aufgrund rechtsübergreifender Zusammenhänge insbesondere das Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht, das Baurecht einschließlich des Rechts der Architekten und Ingenieure sowie das Miet- und Pachtrecht.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet steht die Behandlung grundstücksrechtlicher Aspekte bei Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen, deren Abwicklung sowie Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln. Unser Beratungsspektrum deckt sämtliche Bereiche des Immobilienrechts ab, beginnend mit dem Grundstückserwerb, der Planung und Bebauung von Grundstücken bis hin zu deren Vermietung und Verkauf. Dabei vertreten wir gleichermaßen Investoren, gewerbliche und private Bauherren, Architekten und Ingenieure, Bauunternehmer und alle anderen am Bau Beteiligten.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei unter anderem die Ausarbeitung und Prüfung von

  • Grundstückskaufverträgen oder die Prüfung vom Notar bereits vorbereiteter Verträge
  • Bauverträgen, Architekten-, Ingenieur und Projektsteuerungsverträgen
  • Gewerbe- und Wohnraummietverträgen


Daneben umfasst unsere Tätigkeit eine verlässliche baubegleitende Beratung, die Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten während der Bau-, Abrechnungs- und Gewährleistungsphase, die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen sowie die Vertretung in Bauprozessen und Selbständigen Beweisverfahren.

In Fragen des Wohnungseigentumsrechts sind insbesondere die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander bzw. zu dem Verwalter zu klären. Auch regeln wir die Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Dritten, z.B. gegenüber dem Bauträger.